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Rede auf der Gedenkkundgebung für die Opfer des Nationalsozialismus (2)

Liebe Genoss:innen,

wir möchten heute auch der vom NS-Regime verfolgten Sinti und Roma gedenken. Bereits in den 1920er Jahren wurden Gesetze zur Ausweisung von Stinti und Roma erlassen. Weitere Bestimmungen zielten auf die Registrierung durch Sonderausweise sowie die Erschwerung der reisenden Lebensweise ab.  Der NS-Staat radikalisierte diese Poltik und verankerte gesetzlich die Vorstellung der Sinti und Roma als „minderwertige Rasse“.

Nach den „rassenhygienischen“ der Nazis Vorstellungen galten sie als sog. Asoziale und waren massiv von Zwangssterilisationen betroffen. 1935 wurde begonnen Stinti und Roma in umzäunten Lagern einzusperren. Mit dem sogenannten Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942 ordnete Heinrich Himmler die Deportation der europäischen Sinti und Roma ins Vernichtungslager Auschwitz an. Die Nazis ermordeten weit über 100.000 Stinti und Roma.

Nach der Niederlage Nazideutschlands verwehrte die BRD als Nachfolgestaat die Annerkennung der Stinti und Roma als rassistisch Verfolgte Minderheit und lehnte Entschädingszahlung an die Betroffenen ab. Um möglichst wenig Zahlung an die Opfer zahlen zu müssen, bediente sich der deutsche Staat selbst der Argumentation der Nazis. In den 1954/1955 veröffentlichten Kommentaren zum „Bundesentschädigungsgesetz“ (BEG) wurden alle Verfolgungsmaßnahmen aus der Zeit vor März 1943 als legitime Sicherheitsmaßnahmen interpretiert, da die den Sinti und Roma „eigene Eigenschaften“ wie „Asozialität“, Kriminalität und „Wandertrieb“ ihre Bekämpfung veranlasst hätten. Von dem langsamen Abweichen von dieser Argumentation Mitte der 60er Jahre hatten viele Opfer wenig. Denn immernoch wurden ihnen juristische Hürden gestellt und eine echte Anerkennung als Opfer des NS verwehrt.

Antiziganistische Ressentiments ziehen sich durch die Geschichte der Bundesrepublik. Sinnbildlich dafür stehen die Progrome in Rostock Lichtenhagen 1992. Tagelang kam es zu Ausschreitungen und Angriffen auf Asylsuchende, viele von ihnen aus Rumänien geflohene Sinti und Roma. Die deutsche Polizei ließ den Mob nicht nur gewähren, nein, sie drangsalierte sogar Antifaschist:innen, die sich den Angreifern entgegenstellten. Noch heute sind Sinti und Roma massiv von Antiziganismus betroffen.

So wichtig ein Erinnern an die Verfolgung der Sinti und Roma durch den Nazismus ist, so notwendig ist es auch heute dem Antiziganismus entgegenzutreten.